Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 166/1948
Zu Ausschussbericht:Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Nachweis:GP V, SNr. 86
Datum:07.07.1948
Protokoll im Original

S. 2446ff. Abg. Franz Honner (KPÖ) verweist darauf, dass die kleinen Sparer durch die Geldentwertung eine ungleich höhere Vermögensabgabe bereits geleistet haben und dass auf sie ungleich weniger Rücksicht genommen worden sei, als jetzt auf jene, die vom Vermögensabgabe- und vom Vermögenszuwachsabgabegesetz betroffen sind. Den kleinen Leuten werde vorgemacht, dass durch das Vermögensabgabegesetz nun die Reichen zur Kassa gebeten werden, aber durch die Ratenzahlung, die sich auf 22 Jahre erstreckt, sei das nicht der Fall, das Gesetz sei eine „Augenauswischerei“ und rein „optische Maßnahme“ (S. 2452). Seine Fraktion werde für das Vermögenszuwachsabgabegesetz, aber gegen das Vermögensabgabegesetz stimmen. Abg. Karl Waldbrunner (SPÖ) lobt das Währungsschutzgesetz, das den Schleichhandel schon stark eingeschränkt habe, und kritisiert – wie nach ihm seine Parteikollegin Abg. Ferdinanda Flossmann (SPÖ) – die Kommunisten, die das Währungsschutzgesetz ablehnen und denen er Verantwortungslosigkeit vorwirft, scharf. Abg. Eugen Margaretha (ÖVP) gibt zu, dass durch das Währungsschutzgesetz Spareinlagen besonders hart getroffen worden sind. Er verteidigt die einschneidenden Veränderungen bei den Abstattungsfristen der Vermögensabgabe damit, dass nur so die Wirtschaft geschont werden könne. Abg. Josef Rupp (ÖVP) argumentiert ähnlich und betont vor allem die Bedürfnisse der Landwirtschaft.