Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl I Nr. 11/2001
Zu Ausschussbericht:Bericht des Verfassungsausschusses
Nachweis:GP XXI, SNr. 55
Datum:31.01.2001
Protokoll im Original

S. 162ff. Der Gesetzesentwurf wird gemeinsam mit jenem, der die Einrichtung des Allgemeinen Entschädigungsfonds bezweckt, verhandelt. Abg. Alfred Gusenbauer (SPÖ) begrüßt den „gesamtösterreichischen Konsens“ (S. 162), verweist auf die am NS-Regime aktiv mitwirkenden Österreicher und erinnert an Vranitzkys historische Reden, in denen er Österreichs Mitschuld (1991 vor dem Nationalrat, 1993 in Israel) einbekannt hat. Abg. Andreas Khol (ÖVP), der die raschen Verhandlungen lobt, stellt im Nahmen aller Parteien folgenden – letztlich einstimmig angenommenen – Entschließungsantrag: „Der Nationalrat drückt sein Bedauern darüber aus, daß in den seit 1945 gesetzten umfangreichen Maßnahmen der Restitution, Entschädigung und Sozialleistungen für Opfer des Nationalsozialismus Lücken und Unzulänglichkeiten festzustellen waren, und begrüßt, daß die Restitutions- und Entschädigungsgesetzgebung jetzt abgeschlossen werden konnte“ (S. 165). Abg. Michael Krüger (F) kritisiert den Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde, der davon gesprochen hat, er „habe den Eindruck, als ob der eine oder andere immer noch ,die Herrenrasse‘ hervorkehre, ‚und den Opfervertretern erkläre, wo es langgehe‘“ (S. 167). Für Krüger sind das „Störversuche“, die Wortwahl sei „der furchtbaren NS-Phraseologie entnommen“ (S. 167). Abg. Terezija Stoisits (Grüne) widerspricht ihm und bringt einen – letztlich abgelehnten – Abänderungsantrag ein, der auch Erben sowie – falls Erben nicht vorhanden sind – der Israelitischen Kultusgemeinde eine Antragsberechtigung einräumen will (S. 171). Abg. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP) bezeichnet das Abkommen als den „größte[n] bisherige[n] Erfolg dieser Bundesregierung“ (S. 173). Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) verwehrt sich entschieden gegen die Behauptung, Österreich sei ein NS-Nachfolgestaat (S. 178). Abg. Karl Öllinger (Grüne) gesteht der Regierungskoalition zu, dass es sich bei dem Gesetz um „eine historische Leistung“ handle, betont – in Anspielung an die Sanktionen, die Österreich infolge der schwarz-blauen Regierungskoalition erfahren hat – aber zugleich, dass es „auch eine taktische Leistung [sei], die nur aus dem Zusammentreffen besonderer Umstände erwachsen ist“, unter anderem aus dem Bedarf, Rechtssicherheit österreichischer Firmen im Ausland zu erreichen, und „aus der besonderen Situation einer der beiden Regierungsparteien und aus der besonderen Situation des vergangenen Jahres“ (S. 182).