Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl I Nr. 142/2005
Zu Ausschussbericht:Bericht des Verfassungsausschusses
Nachweis:GP XXII, SNr. 127
Datum:16.11.2005
Protokoll im Original

S. 40ff. Abg. Terezija Stoisits (Grüne) appelliert, im Interesse der Geschädigten die Frage der Vorauszahlung der Entschädigungssummen von der Klärung der Rechtssicherheit zu entkoppeln, und bringt einen entsprechenden Abänderungsantrag ein. In der Begründung heißt es unter anderem: „Selbst wenn alle Sammelklagen gegen die Republik Österreich oder österreichische Unternehmen, die in den USA am 30.6.2001 anhängig waren, abgewiesen/zurückgezogen/auf andere Weise erledigt werden und anschließend der Entschädigungsfonds endlich Vorauszahlungen leistet, stellt diese ‚Rechtssicherheit‘ kein Hindernis für zukünftige Klagen dar“ (S. 44). Alle nachfolgenden Redner argumentieren in unterschiedlicher Weise dafür, den Eintritt der Rechtssicherheit abzuwarten Abg. Andreas Khol (ÖVP) begrüßt etwa, dass die Israelitische Kultusgemeinde „ihre Meinung geändert [hat], nachdem dieser Entschädigungsfonds eingerichtet wurde“ (S. 45). Sie habe die Sammelklagen zuerst unterstützt, propagiere aber jetzt den Rückzug. Nur mehr eine Klage sei anhängig. Die Rechtssicherheit stehe unmittelbar bevor. Er spricht sich gegen die von Stoisits geforderte Entkoppelung aus, weil hier ein völkerrechtlicher Vertrag vorliege, weil das Geld noch nicht zur Verfügung stehe (die Wirtschaft zahlt erst 30 Tage nach dem Eintritt der Rechtssicherheit in den Fonds ein) und weil die Entkoppelung eine „Desavouierung“ (S. 45) jener Kläger wäre, die ihre Klagen zurückgezogen haben. Abg. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP) bedauert, dass die Grünen aus der Vier-Parteien-Einigung ausscheren, die beim Zustandekommen des Gesetzes noch bestanden hat.