Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl I Nr. 90/2005
Zu Ausschussbericht:Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
Nachweis:GP XXII, SNr. 116
Datum:07.07.2005
Protokoll im Original

S. 143ff. Der Gesetzesentwurf wird gemeinsam mit anderen, im weitesten Sinne die NS-Vergangenheit betreffenden Materien – einem Gesetz über die Anerkennung der Leistungen im österreichischen Widerstand, einem Gesetz, das eine einmalige Zuwendung (Befreiungs-Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung schafft, einem Gesetz, das die Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz bezweckt, und einem, das eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich schafft – verhandelt. Die grüne Fraktion lehnt die Verknüpfung der Materien strikt ab. Die übrigen Fraktionen, vor allem die beiden Regierungsparteien, begrüßen diese Verknüpfung. Abg. Karl Öllinger (Grüne) bezeichnet das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz als eines, das die „ÖVP in der Allianz mit den Freiheitlichen beschlossen“ (S. 158) habe. Im Übrigen ist in der langen Debatte vom Kriegsgefangengenentschädigungsgesetz wenig die Rede. Inhaltlich wird es nicht abgelehnt.