Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 184/1963 |
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Zu Ausschussbericht: | Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung |
Nachweis: | GP X, SNr. 23 |
Datum: | 11.07.1963 |
S. 1156. Die Novelle wird gemeinsam mit anderen Materien diskutiert. Durch die Abänderung des § 501 Abs 2 im ASVG wird auch eine Fristverlängerung vom 31.12.1962 auf den 31.12.1964 notwendig (Abänderung des § 506 Abs 2, S. 1157): „Dadurch sollen einige wenige Fälle von politisch Verfolgten, die bei der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten anhängig sind, saniert werden“ (S. 1159).