Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 143/1947 |
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Zu Ausschussbericht: | Bericht des Ausschusses für Vermögenssicherung |
Nachweis: | GP V, SNr. 53 |
Datum: | 21.05.1947 |
S. 1468f. Im Zusammenhang mit der Umänderung des nunmehrigen 4. Rückstellungsgesetzes (das noch als 5. geplant gewesen ist) weist der Berichterstatter darauf hin, „daß es vielleicht an der Zeit wäre, diese gesamte Gesetzesmaterie denn doch in Bälde abschließend zu behandeln, denn die Termine ziehen sich mehr und mehr hinaus und es macht keinen günstigen Eindruck, wenn die Legistik hier nicht vorwärts kommt“ (S. 1468). Der Gesetzesentwurf wird ohne Debatte angenommen.