Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 182/1947
Zu Ausschussbericht:Bericht des Verfassungsausschusses
Nachweis:GP V, SNr. 58
Datum:03.07.1947
Protokoll im Original

S. 1580ff. Berichterstatter Karl Mark (SPÖ) geht nochmals genauer auf die Vorgeschichte des Gesetzesentwurfs ein und hält fest, dass die Sonderstellung, die damit dem Bundesverband gegenüber anderen Vereinen eingeräumt wird, absolut berechtigt sei. Er ergänzt, dass die vom Ministerium ursprünglich geplante Monopolstellung des Bundesverbands auf dessen Wunsch wieder fallen gelassen worden sei, weil damit Vereine mit ähnlichen Zielsetzungen zu verbieten gewesen wären und damit der Grundsatz der freien Vereinsbildung aufgehoben worden wäre. Abg. Viktor Elser (KPÖ) bestreitet in seinem Redebeitrag, dass dem Bundesverband tatsächlich Privilegien eingeräumt werden. Der Verband könne zwar Gutachten erstellen, habe aber keinen realen Einfluss auf Gesetze. Der Verband sei zu einem „kraftlosen Gebilde“ (S. 1582) geworden, da demokratische Grundsätze und die Möglichkeit zu demokratischen Beschlussfassungen fehlten. Ein dementsprechender Abänderungsantrag Elsers sei im Ausschuss von SPÖ und ÖVP abgelehnt worden, mit der Begründung, dass im Bundesverband die kollegiale Zusammenarbeit im Vordergrund stünde und es zu keinen Mehrheitsbeschlüssen kommen solle. Abg. Otto Probst (SPÖ) weist Elsers Kritik zurück. Er erklärt außerdem, die SPÖ habe einen – von der Mehrheit abgelehnten – Antrag gestellt, dass nur der Bundesverband berechtigt sein solle, Bestätigungen über den Status als „politisches Opfer“ auszustellen. Der Verband habe als zentrale Organisation eine besondere Bedeutung für internationale Kontakte und Beziehungen. Probst möchte auch betonen, dass durch das Gesetz nicht der Einzelne privilegiert werde, sondern die ganze Gruppe der politisch Verfolgten stärker wahrgenommen werden solle. Auch Abg. Viktor Müllner (ÖVP) rechtfertigt die Organisationsform des Bundesverbandes gegenüber der Kritik Elsers. Nicht die Parteizugehörigkeit sei entscheidend, sondern die Frage, wer tatsächlich politisches Opfer sei und wer als Krimineller im KZ gewesen sei und damit keine Privilegien verdiene. Der Gesetzesentwurf wird anschließend in der Ausschussfassung zum Beschluss erhoben.