Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 195/1947
Zu Ausschussbericht:Bericht des Verfassungsausschusses
Nachweis:GP V, SNr. 58
Datum:03.07.1947
Protokoll im Original

S. 1595ff. Berichterstatter Erwin Scharf (SPÖ) fasst den Ausschussbericht zusammen und betont, dass das vorliegende Gesetz für die Betroffenen eine „menschenwürdige Behandlung gewährleistet“ (S. 1596). Besonders sei dies „durch die Einschaltung der Volksgerichte, durch die Forderung, daß Anhaltungen erst nach mündlicher Verhandlung durch ein begründetes Urteil auszusprechen sind, daß der Angehaltene selbst die Möglichkeit hat, einen Überprüfungsantrag zu stellen, durch die zeitliche Begrenzung der Anhaltung und schließlich durch die Beaufsichtigungspflicht des Gerichtshofpräsidenten“ (S. 1596) gegeben. Dem Gesetzesentwurf wird ohne Debatte zugestimmt.