Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 99/1948
Zu Ausschussbericht:Bericht des Hauptausschusses
Nachweis:GP V, SNr. 79
Datum:21.04.1948
Protokoll im Original

S. 2239ff. Berichterstatter Max Eibegger (SPÖ) hebt hervor, dass durch das vorliegende Gesetz der ursprünglich vorgesehene Zeitpunkt der Beendigung der Sühnefolgen für minderbelastete Personen, der vom Alliierten Rat um zwei Jahre verlängert worden ist, umgesetzt wird. Ziel ist die Gleichstellung der NS-Minderbelasteten in staatsbürgerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Dem Abg. Johann Koplenig (KPÖ) zufolge müsse die Amnestie minderbelasteter Personen mit der konsequenten Bestrafung der Schuldigen, insbesondere der „Stützen der Naziherrschaft in der Wirtschaft“ (S. 2241), und der Sicherung der Existenz der Opfer und Hinterbliebenen einhergehen. Dies sei bisher viel zu wenig geschehen. Abg. Ernst Koref (SPÖ) wirft Koplenig unter starken Zwischenrufen vor, das Amnestiegesetz für parteipolitische Zwecke zu nutzen. Er betont die bisher fehlende Entscheidungssouveränität des österreichischen Parlaments. Kollektivschuld werde von den Sozialisten abgelehnt. Abg. Alfons Gorbach (ÖVP) sieht das Gesetz als „Akt versöhnender Gerechtigkeit“ (S. 2245), das auch die Gerichte entlaste. Statt einer Trennung zwischen Belasteten und Minderbelasteten solle eine zwischen Schuldigen und Mitläufern gemacht werden. Es werden sowohl der Gesetzesentwurf in der Ausschussfassung als auch die eingebrachte Entschließung einstimmig angenommen.