Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 175/1948
Zu Ausschussbericht:Bericht des Verfassungsausschusses
Nachweis:GP V, SNr. 86
Datum:07.07.1948
Protokoll im Original

S. 2470ff. Der Berichterstatter bezeichnet das Gesetz zur Fürsorge für Kriegsgräber und Kriegsdenkmäler für Angehörige der Alliierten, der Vereinten Nationen, Opfer des Kampfes um ein freies und demokratisches Österreich und Opfer der politischen Verfolgung als „bescheidene Dankesabstattung für die großen Opfer an Blut und Leben“ (S. 2471). Auch mit der „Befürsorgung“ aller eigentlichen Kriegsgräber (des Ersten und des Zweiten Weltkrieges) erfüllt „das Hohe Haus und Österreich nur eine Pflicht der Menschlichkeit“ (S. 2471). Beide Gesetzesentwürfe werden ohne Debatte angenommen.