Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 175/1948 |
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Zu Ausschussbericht: | Bericht des Verfassungsausschusses |
Nachweis: | GP V, SNr. 86 |
Datum: | 07.07.1948 |
S. 2470ff. Der Berichterstatter bezeichnet das Gesetz zur Fürsorge für Kriegsgräber und Kriegsdenkmäler für Angehörige der Alliierten, der Vereinten Nationen, Opfer des Kampfes um ein freies und demokratisches Österreich und Opfer der politischen Verfolgung als „bescheidene Dankesabstattung für die großen Opfer an Blut und Leben“ (S. 2471). Auch mit der „Befürsorgung“ aller eigentlichen Kriegsgräber (des Ersten und des Zweiten Weltkrieges) erfüllt „das Hohe Haus und Österreich nur eine Pflicht der Menschlichkeit“ (S. 2471). Beide Gesetzesentwürfe werden ohne Debatte angenommen.