Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 80/1949 |
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Zu Ausschussbericht: | Bericht des Verfassungsausschusses |
Nachweis: | GP V, SNr. 104 |
Datum: | 23.02.1949 |
S. 3040. Berichterstatter Josef Rupp (ÖVP) weist kurz auf den diesem Gesetz vorausgegangenen Umstand des Austritts der von SPÖ und ÖVP entsandten Funktionäre aus dem Bund der politisch Verfolgten hin, der damit begründet worden ist, dass diese „eine gedeihliche Zusammenarbeit auf die Dauer nicht für möglich“ (S. 3040) gehalten haben. Abg. Ernst Fischer (KPÖ) hält unter Zwischenrufen von ÖVP-Seite fest, dass nach der Auflösung des Bundes der politisch Verfolgten durch den Bundesminister für Inneres etwa 80% der ehemaligen Mitglieder eine neue, überparteiliche, wenn auch stark kommunistische, Vereinigung gegründet hätten. Er hält es deshalb für angebracht, „das Vereinsvermögen nach dem Prozentsatz der Mitglieder der ehemaligen Vereinigung aufzuteilen“ (S. 3040), und kündigt an, die KPÖ werde entschieden gegen dieses Gesetz auftreten. Anschließend wird der Gesetzesentwurf in der Ausschussfassung beschlossen.