Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 27/1950 |
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Zu Ausschussbericht: | Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung |
Nachweis: | GP VI, SNr. 9 |
Datum: | 16.12.1949 |
S. 180ff. Der Berichterstatter referiert, dass die Überbrückungshilfe auch den OFG-Rentnern gewährt werden soll – und zwar jenen, die (zusätzlich zu einer Dauerrente) eine Unterhaltsrente beziehen. Die Überbrückungshilfe soll ein Viertel der Unterhaltsrente ausmachen. In der Debatte, in der die Beschlussfassung von Überbrückungshilfen an verschiedene Personengruppen diskutiert wird, spricht Abg. Viktor Elser (LB) in Bezug auf die Überbrückungshilfe für OFG-Rentner von den per 1.9.1949 rund 3.800 OFG-Rentnern und beklagt, dass mittlerweile mehr von der Wiedergutmachung des an ehemaligen Nationalsozialisten begangenen ""Unrechts"" gesprochen werde. Er stellt den Antrag, dass die Überbrückungshilfe für OFG-Rentner öS 400 betragen solle (S. 186). Abg. Franz Olah (SPÖ) betont demgegenüber, dass man mit den Forderungen realistisch bleiben müsse, wenngleich auch er sagt, dass es sich bei den Überbrückungshilfen um eine Notmaßnahme handle."