Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bestandsgruppen, archivübergreifend

Unter dem Begriff Bestandsgruppen sind Materialien zusammengefasst, die für bestimmte Fragen – insbesondere für die Recherche zu einzelnen Personen – von Bedeutung sind, aber entweder schwer zugänglich sind (z.B. Akten der Kammern der freien Berufe) oder verstreut an verschiedenen Orten liegen (z.B. Verlassenschafts- und Pflegschaftsakten in den BezirksgerichtenBezirksgerichte (BG) bilden die unterste Ebene der österreichischen Gerichtsbarkeit. Die 1850 geschaffenen Bezirksgerichte sind u.a. zuständig für die Führung des Grundbuchs. In der NS-Zeit wurden sie Amtsgerichte genannt. Allgemein zur Gerichtsorganisation in Österreich siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsorganisation_in_Österreich.).


Kammern / Berufsständische Vertretungen

Die Kammern der freien Berufe verfügen über jene historischen Aufzeichnungen, mit deren Hilfe es möglich ist, über rassistisch bzw. politisch motivierte Berufsverbote während der NS-Zeit Auskunft zu erhalten. Im Einzelfall ist es allerdings schwierig, dieses Material zu benützen, da die Kammern aus Datenschutzgründen Einsichtsgenehmigungen nur sehr restriktiv erteilen. Zu den gesetzlichen Grundlagen vgl. Berufsverbote.
Literaturhinweis Alexander Mejstrik/Therese Garstenauer/Peter Melichar/Alexander Prenninger/Christa Putz/Sigrid Wadauer: Berufsschädigungen in der nationalsozialistischen Neuordnung der Arbeit. Vom österreichischen Berufsleben 1934 zum völkischen Schaffen 1938-1940.

Kammern / Berufsständische Vertretungen anzeigen

Matriken

Die Personenstandsführung – also die Verzeichnung der Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle – war lange eine rein kirchliche Angelegenheit. In Österreich erfolgte sie seit 1784 (in Salzburg seit 1819) durch die staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften in staatlichem Auftrag: Die Pfarrämter der Katholischen und der Evangelischen Kirche sowie die Israelitischen KultusgemeindenDie Israelitischen Kultusgemeinden (IKG) sind die Organisationen der jüdischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. verzeichneten die Daten in eigenen Registern ("MatrikenMatrikel (oder: Matriken) sind Verzeichnisse von Personen. Dazu gehören z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbematriken, aber etwa auch Verzeichnisse von Studierenden an einer Universität."), die unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt sind: Tauf- oder Geburtenbücher, Heirats-, Trauungs-, Familien- oder Ehebücher, Begräbnis- oder Sterbebücher. Diese Personenstandsbücher wurden chronologisch geführt, oft gibt es aber auch ein Namensverzeichnis, das sie erschließt. Zu den Personen sind unterschiedlich genaue Informationen angeführt (u.a. Name, Alter, Beruf, Zuständigkeit, Religion, Wohnort, Stand, Eltern, Datum von Geburt/Eheschließung/Tod).

mehr ...

Matriken anzeigen

Bezirksgerichte

Zu den Akten der BezirksgerichteBezirksgerichte (BG) bilden die unterste Ebene der österreichischen Gerichtsbarkeit. Die 1850 geschaffenen Bezirksgerichte sind u.a. zuständig für die Führung des Grundbuchs. In der NS-Zeit wurden sie Amtsgerichte genannt. Allgemein zur Gerichtsorganisation in Österreich siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsorganisation_in_Österreich. (vgl. Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte) gehören neben dem GrundbuchIm Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst. u.a. auch Verlassenschafts- und Pflegschaftsakten. Diese können für Fragen des Vermögensentzugs ebenfalls von Bedeutung sein. Im Einzelfall empfiehlt es sich, zu überprüfen, ob diese Akten bereits dem jeweiligen Landesarchiv übergeben wurden oder noch im zuständigen BGBezirksgericht liegen. Eine Liste der aktuellen BGsBezirksgericht finden Sie hier: https://http://www.justiz.gv.at/home/gerichteBrigitte Rigele: Staatliche GerichteG141Brigitte Rigele: Staatliche GerichteG91Brigitte Rigele: Staatliche GerichteG154Brigitte Rigele: Staatliche GerichteG149Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte


Bezirksgerichte anzeigen

Bezirkshauptmannschaften

Zu den Akten der Bezirkshauptmannschaften gehören sehr unterschiedliche Materialien, die aber in vielen Bereichen zentrale Themen des Vermögensentzugs, der RestitutionDer aus dem Englischen kommende Begriff "Restitution" für Rückstellung bürgerte sich seit den 1990er-Jahren auch im deutschen Sprachraum ein. und der EntnazifizierungAuf der Potsdamer Konferenz beschlossen die Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich, UdSSR) im Sommer 1945, dass die Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Jurisdiktion und Politik Österreichs und Deutschlands im Rahmen einer umfassenden Demokratisierung und Entmilitarisierung von allen Einflüssen des Nationalsozialismus gereinigt werden sollten. Von der Entnazifizierung betroffene Personen wurden in fünf Kategorien eingeteilt: 1. Hauptschuldige (Kriegsverbrecher), 2. Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer), 3. Minderbelastete, 4. Mitläufer, 5. Entlastete. (Verbotsgesetz, Kriegsverbrechergesetz) berühren. So finden sich hier häufig NS-Verordnungen und -Erlässe sowie Jugendfürsorgeakten aus der NS-Zeit, aber auch Polizei- und Heimatrechtsakten, Akten zum Personenstandswesen und zur Staatsbürgerschaft, Vereins-, Schul-, Kultus- und Gewerbeakten, Akten zum Kraftfahrwesen oder zu Bauangelegenheiten. Unter den Dokumenten aus der Zeit nach 1945 sind die Akten der Vermögenssicherung besonders hervorzuheben, also jene Akten, die sich auf die Anmeldung entzogener Vermögen (vgl. dazu: BGBl Nr. 166/1946) oder auf Deutsches EigentumGemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945 konnten die Besatzungsmächte das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte dieses sogenannte Deutsche Eigentum der Republik Österreich überließen, nahm die Sowjetunion es voll in Anspruch. Das betraf nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, sondern auch 10% der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe. In Österreich wurde die Frage des Deutschen Eigentums erst 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien geregelt. beziehen, sowie die Registrierungsakten ehemaliger Nationalsozialisten (vgl. dazu: StGBl Nr. 18/1945), die zwecks EntnazifizierungAuf der Potsdamer Konferenz beschlossen die Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich, UdSSR) im Sommer 1945, dass die Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Jurisdiktion und Politik Österreichs und Deutschlands im Rahmen einer umfassenden Demokratisierung und Entmilitarisierung von allen Einflüssen des Nationalsozialismus gereinigt werden sollten. Von der Entnazifizierung betroffene Personen wurden in fünf Kategorien eingeteilt: 1. Hauptschuldige (Kriegsverbrecher), 2. Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer), 3. Minderbelastete, 4. Mitläufer, 5. Entlastete. (Verbotsgesetz, Kriegsverbrechergesetz) angelegt wurden. Auch Akten der Kriegsschädenämter finden sich in den Beständen der BHsBezirkshauptmannschaft.


Bezirkshauptmannschaften anzeigen

Meldewesen

Historische Meldeunterlagen können dazu benützt werden, Personen zu identifizieren, da diese Unterlagen meist nicht nur Auskunft über die Wohnadresse, sondern auch über den Familienstand, über Ehepartner und Kinder, über das Geburtsdatum und die Staatsbürgerschaft geben. Das Meldewesen ist kommunale Aufgabe, daher sind die historischen Meldeunterlagen je nach Gemeinde sehr unterschiedlich überliefert. Besonders gut ist die Überlieferung in Wien. Meldeunterlagen sind meist entweder alphabetisch nach Personennamen oder nach den einzelnen Häusern, in denen die Personen gelebt haben, geordnet. Sie bestehen aus Meldezetteln und Meldebüchern.

mehr ...

Meldewesen anzeigen

Alle Bestandsgruppen

Alle Bestandsgruppen anzeigen