Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 250/1965
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP X, Beilagen-Nr. 497
Dokument im Original

Anlass für die grundsätzliche Neugestaltung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechtes ist die Notwendigkeit des Aufbaus einer modernen Staatsbürgerschaftsevidenz. Außerdem soll auf zwei UN-Konventionen (Abschaffung der Abhängigkeit der Staatsbürgerschaft verheirateter Frauen von jener des Mannes, Verminderung der Fälle von Staatenlosigkeit) und eine Europarat-Konvention (Verminderung der Fälle von Mehrfachstaatsangehörigkeiten) Rücksicht genommen werden. Der § 58 des neuen Gesetzes gibt Vertriebenen die Möglichkeit, die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die Staatsbürgerschaftsrechtsnovelle von 1949 hat das schon einmal ermöglicht, aber eine nur relativ kurze Zeitspanne von einem Jahr für solche Anträge vorgesehen gehabt. Viele Vertriebene haben von dieser Novelle gar nicht Kenntnis erhalten, weil es österreichische Auslandsbehörden zu diesem Zeitpunkt in vielen Staaten noch gar nicht gegeben hat. Jedenfalls soll die nun neuerlich eröffnete Frist nicht noch einmal verlängert werden.