Regierungsvorlage
| Zu Gesetz: | BGBl Nr. 202/1985 |
|---|---|
| Materialtyp: | Regierungsvorlage |
| Nachweis: | GP XVI, Beilagen-Nr. 568 |
Die Notwendigkeit der Novellierung ergibt sich aus der Aufhebung eines Paragrafen des Staatsbürgerschaftsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof. Bei der Gelegenheit wird hinsichtlich des § 58c der Charakter des Bescheides normiert, mit dem der Staatsbürgerschaftserwerb ausgesprochen wird, zuvor ist eine Bestätigung ausreichend gewesen. Damit wird nur einem Anliegen der Vollziehungsbehörde Rechnung getragen.


