Landesregierungsarchiv III/F Landesfinanzen
Der Bestand enthält Erkenntnisse, Teilerkenntnisse, Enderkenntnisse und Vergleiche zu Rückstellungsverfahren nach dem 3. RückstellungsgesetzDas 3. Rückstellungsgesetz (3. RStG) (vgl. BGBl Nr. 54/1947), das wohl das wichtigste der sieben österreichischen Rückstellungsgesetze ist, betraf entzogenes Vermögen, das sich in privater Hand befand. Die Anmeldung von entzogenem Vermögen musste bei den Rückstellungskommissionen erfolgen. Die Rückstellung wurde, anders als im 1. Rückstellungsgesetz und im 2. Rückstellungsgesetz, im Wege von zivilgerichtlichen Verfahren abgewickelt (1. Instanz: Rückstellungskommissionen bei den Landesgerichten, 2. Instanz: Rückstellungsoberkommissionen bei den Oberlandesgerichten, 3. Instanz: Oberste Rückstellungskommission beim OGH). (vgl. BGBl Nr. 54/1947).
Standort: | Burgenländisches Landesarchiv (BLA) |
---|---|
Provenienz: | Burgenländische Landesregierung, Abteilung III/F – Landesfinanzen |
Träger: | Flachware/Original |
Zeitraum: | 1964–1998 |
Ordnung: | alphabetisch |
Details zur Ordnung: | Ordnung nach Namen, Orten und Schlagwörtern |
Benützungsbeschränkungen: | Datenschutz/Sperrfrist |
Details zur Benützungsbeschränkung: | 50-jährige Archivsperre |