Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetze

Allgemeines

Ziel der Gesetzessammlung ist es, einen Überblick über jene Gesetze und Verordnungen zu liefern, die den rechtlichen Rahmen des Vermögensentzugs während der NS-Zeit sowie der RückstellungAls Rückstellung ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1938 und 1945 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Rückstellungsgesetze) des entzogenen Vermögens in der Zweiten Republik bildeten. Der Begriff des Vermögens ist sehr weit gefasst, daher sind hier etwa auch jene Bestimmungen aufgenommen, mit welchen der NS-Staat Berufsverbote – vor allem für Juden im Sinne der Nürnberger GesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146f) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938). – ausgesprochen bzw. sonstige diskriminierende Anordnungen erlassen hat. Zusätzlich sind NS-Gesetze erfasst, die zwar nicht unmittelbar den Entzug von Vermögen betreffen, aber den Charakter der NS-Herrschaft deutlich machen.

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Gesetze, thematisch gruppiert

Hier sind besonders wichtige Gesetze in thematischen Gruppen zusammengestellt. Dabei sind stets nur die jeweiligen Stammgesetze berücksichtigt. In der Detailansicht zu jedem einzelnen Gesetz sind die inhaltliche und hierarchische Einbettung des Gesetzes (Querverweise auf andere Gesetze bzw. Novellen und Durchführungsverordnungen) sowie bei den Gesetzen der Zweiten Republik der Gesetzwerdungsprozess (Verweise auf Regierungsvorlagen, Initiativanträge und Ausschussberichte sowie die stenografischen Protokolle der jeweiligen Nationalratssitzungen) abgebildet.

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Gesetze, vollständig aufgelistet

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