Opferfürsorge-Akten Kärnten
Der Bestand enthält die Antragsakten nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Die Akten lebender Personen sind im Büro aufbewahrt, die bereits verstorbener Personen in der Zentralregistratur des Amtes.
| Standort: | Amt der Kärntner Landesregierung |
|---|---|
| Provenienz: | Amt der Kärntner Landesregierung |
| Träger: | Flachware/Original |
| Zeitraum: | 1945– |
| Benützungsbeschränkungen: | Datenschutz |
| Details zur Benützungsbeschränkung: | Einsichtnahme nur bei einem familiären Naheverhältnis zur betreffenden Person. Einsichtnahme für wissenschaftliche Zwecke nach Antrag beim Präsidium. |


