§ 14-Kartei
Die sogenannte § 14-Kartei ist vom Wiener Dorotheum angelegt worden und enthält die Schätzungen jener Schmuckstücke und Edelmetalle, die nach § 14 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen VermögensDie Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens war eine zentrale NS-Bestimmung ((vgl. RGBl I 1938, S. 1709ff), (vgl. GBlÖ Nr. 633/1938)) zur Enteignung von als jüdisch definierten Unternehmen. (vgl. RGBl I 1938, S. 1709ff) von als Juden geltenden Personen abgeliefert werden mussten. Zusätzlich zur kurzen Auflistung der Stücke enthält jede Karteikarte den Namen des ursprünglichen Besitzers, seine Adresse sowie eine vom Dorotheum vergebene Zahl.
Standort: | Österreichisches Staatsarchiv (ÖStA) / Archiv der Republik (AdR) |
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Provenienz: | Dorotheum |
Träger: | Flachware/Original |
Umfang: | 18.102 Karteikarten |
Zeitraum: | 1938–1939 |
Ordnung: | alphabetisch |
Details zur Ordnung: | Ordnung nach Namen |