Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

§ 14-Kartei

Die sogenannte § 14-Kartei ist vom Wiener Dorotheum angelegt worden und enthält die Schätzungen jener Schmuckstücke und Edelmetalle, die nach § 14 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen VermögensDie Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens war eine zentrale NS-Bestimmung ((vgl. RGBl I 1938, S. 1709ff), (vgl. GBlÖ Nr. 633/1938)) zur Enteignung von als jüdisch definierten Unternehmen. (vgl. RGBl I 1938, S. 1709ff) von als Juden geltenden Personen abgeliefert werden mussten. Zusätzlich zur kurzen Auflistung der Stücke enthält jede Karteikarte den Namen des ursprünglichen Besitzers, seine Adresse sowie eine vom Dorotheum vergebene Zahl.

Standort:Österreichisches Staatsarchiv (ÖStA) / Archiv der Republik (AdR)
Provenienz:Dorotheum
Träger:Flachware/Original
Umfang:18.102 Karteikarten
Zeitraum: 1938–1939
Ordnung:alphabetisch
Details zur Ordnung:Ordnung nach Namen

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