Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Städtische Registratur / NS-Registrierung

Das Registrierungsamt Linz wurde im Februar 1946 geschaffen (vgl. StGBl Nr. 18/1945). Im Jänner 1947 gelangten die Agenden der NS-Registrierung an das Amt für Allgemeine Verwaltung. Die Registrierung in Urfahr wurde vom Magistrat Urfahr durchgeführt.
Nach dem VerbotsgesetzDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. 1945 (vgl. StGBl Nr. 13/1945) hatten sich die ehemaligen Mitglieder von NSDAPNationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, SSSchutzstaffel, SASturmabteilung, NSKKNationalsozialistisches Kraftfahrkorps und NSFK zur Registrierung bei den Behörden zu melden.
Der Bestand enthält die Ergebnisse dieser Registrierung: Die Registrierungsakten bestehen aus Meldeblättern (den eigenen Angaben der Betroffenen) sowie eventuell aus Persilscheinen sowie Abschriften von Gerichtsurteilen und Amnestierungsakten. Die Registrierungslisten, die öffentlich aufgelegt wurden, enthalten die relevanten Angaben aus den Meldeblättern. Der Großteil der Urfahrer Registrierungslisten und -akten stammt aus dem Jahr 1945, der größte Teil der Linzer Unterlagen aus dem Jahr 1946. Einige Nachtragslisten wurden aufgrund später erfolgter Registrierungen angefertigt und ergänzt. Aufgrund der geänderten Bestimmungen im Verbotsgesetz 1947 (vgl. BGBl Nr. 25/1947), wer als registrierungspflichtig anzusehen war, erfolgte keine vollständige Neuregistrierung, sondern bloß Ausbesserungen in den bestehenden Listen. Auch wenn Akten und Listen ein und denselben Personenkreis (ca. 17.000) umfassen, kann es vorkommen, dass jemand nur in einer der beiden Quellen aufscheint. Die Akten sind nach den Namen der Registrierten, die Listen nach Wohnadressen alphabetisch geordnet. Vorhanden sind auch Akten mit einem allgemeinen Schriftverkehr, Namenslisten der Registrierten, diversen Statistiken, Bescheiden über die Registrierungspflicht, ungeklärten Registrierungsfällen sowie eine Kartei über die vom VermögensverfallDer Vermögensverfall bildete einen Teil der Strafbestimmungen des Kriegsverbrechergesetzes. Wurde ein Angeklagter für schuldig befunden, so verfiel im Regelfall sein gesamtes Vermögen an die Republik Österreich. (vgl. StGBl Nr. 177/1945) betroffenen ehemaligen Nationalsozialisten.
Aus der Einleitung des Findbehelfs:
Registrierungsakten: gemäß § 4 NationalsozialistengesetzDas Nationalsozialistengesetz (vgl. BGBl Nr. 25/1947) novellierte das Verbotsgesetz aus dem Jahr 1945 (vgl. BGBl Nr. 13/1945). Das Gesetz führte innerhalb der Gruppe der registrierungspflichtigen Personen eine Unterscheidung zwischen minderbelasteten und belasteten ein. mussten sich alle Mitglieder der NSDAP und ihrer Gliederungen registrieren und in "MinderbelasteteEhemalige Nationalsozialisten mussten sich nach 1945 registrieren lassen. Von den 556.000 von dieser Registrierungspflicht betroffenen Personen galten rund 460.000 aufgrund einer geringeren Verstrickung in das NS-System als minderbelastet (vgl. BGBl Nr. 25/1947). Zunächst waren alle registrierten Personen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Im April 1948 beschloss der Nationalrat eine Amnestie der Minderbelasteten (vgl. BGBl Nr. 99/1948), die kurz darauf vom Alliierten Rat genehmigt wurde. Dadurch waren 90% der registrierten Nationalsozialisten nicht mehr von Entnazifizierungsmaßnahmen betroffen." oder "Belastete" einstufen lassen. Die entsprechenden Aktenvorgänge enthalten jeweils den ausgefüllten Fragebogen sowie den Schriftwechsel über die Einstufung und Berufungsverfahren bzw. Strafverfahren.

Standort:Archiv der Stadt Linz (AStL)
Provenienz:Magistrat der Stadt Linz
Träger:Flachware/Original
Umfang:130 Schuber
Zeitraum: 1945–1953
Ordnung:alphabetisch
numerisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:Einsichtnahme nach Nachweis des wissenschaftlichen Interesses

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):


Ansprechperson(en):