Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

[Kartei zu Vermögensanmeldungen und Rückstellungen]

Die auf vorgedruckten A4-Bögen abgefasste Kartei wurde offenbar im Finanzministerium (möglicherweise von der Abteilung 34) nach 1945 für Zwecke der RestitutionDer aus dem Englischen kommende Begriff "Restitution" für Rückstellung bürgerte sich seit den 1990er-Jahren auch im deutschen Sprachraum ein. angelegt. Sie enthält die notwendigsten Informationen aus den VermögensanmeldungenJuden im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze wurden durch die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden nach dem Stand vom 27. April 1938 (vgl. RGBl I 1938, S. 414) verpflichtet, ihr Vermögen – sofern es einen Wert von RM 5.000 überstieg – vor den NS-Behörden durch die Abgabe einer Vermögensanmeldung offenzulegen. Die Vermögensanmeldungen (VA) bilden eine der wichtigsten Grundlagen für den Vermögensentzug durch das NS-System und sind daher auch heute eine zentrale Quelle für Recherchen in diesem Bereich., aber auch Rückstellungsvermerke (mit Aktenzahlen!). Man erfährt immer: Nummer der VermögensanmeldungJuden im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze wurden durch die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden nach dem Stand vom 27. April 1938 (vgl. RGBl I 1938, S. 414) verpflichtet, ihr Vermögen – sofern es einen Wert von RM 5.000 überstieg – vor den NS-Behörden durch die Abgabe einer Vermögensanmeldung offenzulegen. Die Vermögensanmeldungen (VA) bilden eine der wichtigsten Grundlagen für den Vermögensentzug durch das NS-System und sind daher auch heute eine zentrale Quelle für Recherchen in diesem Bereich., Name, Geburtsdatum, Adresse der geschädigten Person und dann gegebenenfalls Informationen in den verschiedenen Vermögensgruppen (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsvermögen, Kapitalvermögen, Kapitalforderungen, Versicherungen, Nießbrauchsrechte). Querverweise zu Familienangehörigen sind manchmal ebenfalls enthalten.
Basis der Kartei dürften die heute im ÖStAÖsterreichisches Staatsarchiv vorhandenen Vermögensanmeldungen gewesen sein, die Kartei ist jedoch umfangreicher als der Bestand der Vermögensanmeldungen. Die Kartei ist aus zweierlei Gründen interessant: Sie dürfte das einzige FindmittelEin Findbehelf oder Findmittel ermöglicht auf unterschiedlichste Weise (über Namen, Themen, topografische Begriffe usw.) die gezielte Suche von Materialien innerhalb eines Archivbestands. sein, das ausgehend von den Vermögensanmeldungen auf die Rückstellungsverfahren verweist (was sonst immer nur umgekehrt möglich ist), und sie erlaubt, Informationen zu jenen Personen zu erhalten, deren Vermögensanmeldung im Bestand des ÖStA in Verstoß geraten sind. Die beste Suchmöglichkeit nach Vermögensanmeldungen bietet das FindbuchEin Findbehelf oder Findmittel ermöglicht auf unterschiedlichste Weise (über Namen, Themen, topografische Begriffe usw.) die gezielte Suche von Materialien innerhalb eines Archivbestands. für Opfer des Nationalsozialismus (http://www.findbuch.at). Diese Datenbank vereint alle Informationen.

Standort:Österreichisches Staatsarchiv (ÖStA) / Archiv der Republik (AdR)
Ordnung nach:Namen
Form:Kartei
Art des Findbehelfs:Teil des Originalbestandes
kann selbst eingesehen werden:Nein
Anmerkungen:Die Kartei ist nur mit besonderer Bewilligung benützbar und nur im Rahmen größerer Forschungsprojekte in Ausnahmefällen einsehbar.


Dieser Findbehelf erschließt:

Entschädigungs- und Restitutionsangelegenheiten / Vermögensverkehrsstelle, Vermögensanmeldungen