Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Staatsamtes für Finanzen vom 26. November 1945 über die Finanzprokuratur in Wien (2. Prokuratursverordnung)


Datum:23.01.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 18/1946
Gesetz im Original

Die Verordnung legt fest, dass die FinanzprokuraturDie Finanzprokuratur (FinProk) ist eine dem Finanzministerium unterstellte Behörde für die rechtsanwaltlichen Geschäfte des Bundesvermögens, besonders zur Vertretung vor Gericht. Bei ihr können u.a. Entschädigungsansprüche gegen den Bund eingeklagt werden. ihre Tätigkeit am 10.2.1946 aufzunehmen hat.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: