Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zehnte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Gewährung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Übergang von Vermögen


Datum:18.03.1942
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1942, S. 131f
Gesetz im Original

Die Verordnung verlängert die Fristen für Anträge auf Entschädigung bei der Einziehung von Vermögen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: