Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über Kennkarten


Datum:22.07.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 913
Gesetz im Original

Die Verordnung führt eine Kennkarte als "allgemeinen polizeilichen Inlandsausweis" ein. Die Kennkarte kann jeder deutsche Staatsangehörige ab dem 15. Lebensjahr beantragen. Der Reichsinnenminister kann bestimmen, welche Gruppen von Personen einem Kennkartenzwang unterliegen.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: