Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz über die Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht


Datum:20.03.1935
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1935, S. 467f
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Grundstücke für die Wehrmacht beansprucht werden können und wie die Entschädigung betroffener Grundeigentümer abzuwickeln ist.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: