Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 248/1948 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 92 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 740 |
Weil sich der Ausschuss nicht einigen kann (die ÖVP will nur die Geltungsdauer des Gesetzes verlängern, die SPÖ will eine Gesetzesänderung), wird vorläufig nur vorgeschlagen, die Geltungsdauer des Gesetzes um drei Monate zu verlängern und jenen Satz im Gesetz zu streichen, der eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof verunmöglicht hat.