Bericht des Ausschusses für Handel und Wiederaufbau
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 199/1949 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 115 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 936 |
Aufgrund der Komplexität der Materie setzt der Ausschuss einen 4-köpfigen Unterausschuss ein, der den Bericht vorbereitet. Der Ausschuss nimmt die Regierungsvorlage schließlich unverändert an, ändert aber den Namen in 6. Rückstellungsgesetz.