Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 27/1950 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VI, Beilagen-Nr. 28 |
Die Regierungsvorlage sieht eine einheitliche Überbrückungshilfe in der Höhe von öS 30 für solche Kriegsopfer vor, die eine Ernährungszulage erhalten (=Empfänger von Versorgungsgebührnissen, die von den Landesinvalidenämtern eine Ernährungszulage erhalten), sowie für Doppelwaisen. Für diese Personen gelten dieselben Gründe wie für die Dienstnehmer in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, die eine solche Überbrückungshilfe auch bekommen haben.