Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 65/1950
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP VI, Beilagen-Nr. 42
Dokument im Original

Die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, welches das Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetz 1949 abändert, sieht eine erneute Verlängerung der Frist, bis zu der die Staatsbürgerschaft auf Basis des 30-jährigen Aufenthalts mittels Erklärung erworben werden kann, bis zum 31.12.1950 vor. Darüber hinaus wird die Frist, bis zu welcher ein Widerruf einer zwischen 1933 und 1938 aus politischen Gründen erfolgten Ausbürgerung beantragt werden kann, ebenfalls bis zum 31.12.1950 verlängert. Begründet wird die weitere Verlängerung der Fristen mit den Neuerungen, die sich durch die Staatsbürgerschaftsrechtsnovelle 1949 ergeben: Zum einen wird in dieser festgehalten, dass Frauen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, die österreichische Staatsbürgerschaft durch Erklärung wieder erwerben können. Zum anderen werden darin die Bedingungen für einen Widerruf einer aus politischen Gründen erfolgten Ausbürgerung gemildert. Aufgrund der erst sehr kurzen Geltungsdauer der Staatsbürgerschaftsrechtsnovelle 1949 wird es als sinnvoll erachtet, die Fristen zu verlängern.