Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 212/1950 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VI, Beilagen-Nr. 218 |
Ziel dieses Gesetzesentwurfs ist die Erhöhung der Ernährungszulage für Kriegsopfer als Abgeltung für die durch das 4. Lohn- und Preisabkommen eintretende Erhöhung der Lebenshaltungskosten. Damit wird das Gesetz über die Gewährung einer Ernährungszulage an Kriegsopfer von 1948 novelliert.