Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 160/1951 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VI, Beilagen-Nr. 404 |
Die sich aus dem 5. Lohn- und Preisabkommen ergebende Erhöhung der Lebenshaltungskosten soll durch eine Erhöhung der Unterhaltsrenten ausgeglichen werden. Die im 5. Lohn- und Preisabkommen beschlossene Erhöhung der Ernährungszulage zwingt zu Veränderungen im OFG, da hier die Ernährungszulage in die Rente eingebaut ist.