Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Initiativantrag der Abg. Adolf Schärf, Oskar Helmer, Gabriele Proft und Genossen (alle SPÖ)


Zu Gesetz: BGBl Nr. 54/1952
Materialtyp:Initiativantrag
Nachweis:GP VI, Beilagen-Nr. 103
Dokument im Original

Der Initiativantrag der Abg. Adolf Schärf, Oskar Helmer, Gabriele Proft, Bruno Pittermann, Johann Böhm und Ferdinand Häuslmayer (alle SPÖ) bezweckt ein Gesetz, das es Personen, die in Verbindung mit ausländischen Mächten die Zerstörung der Demokratie beabsichtigt haben, (sowie auch ihren Erben) verbietet, Rückstellungsanspräche geltend zu machen. Der Initiativantrag passt die Londoner Deklaration dem österreichischen Rechtsempfinden an. Die Verweigerung des Rückstellungsrechtes darf nur über Antrag des Rückstellungsgegners oder der Finanzprokuratur erfolgen.