Zweiter Bericht des Justizausschusses
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 54/1952 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP VI, SNr. 82 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP VI, Beilagen-Nr. 508-2 |
Der Justizausschuss nimmt die Verhandlung der Angelegenheit ein zweites Mal auf. Ein Lösungsvorschlag des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt ist ausgearbeitet worden. Er sieht vor, dass die Bundesregierung (und nicht etwa ein bestimmtes Ministerium!) einen öffentlichen Verwalter einsetzen muss, wenn hinsichtlich des eigentlich Verfügungsberechtigten oder des geschädigten Eigentümers der Verdacht auf Hochverrat vorliegt. Der Ausschuss bringt diesen Lösungsvorschlag im Nationalrat ein.