Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 164/1952 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP VI, SNr. 96 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP VI, Beilagen-Nr. 643 |
Der Ausschuss hält fest, dass die Änderungen, die der Initiativantrag fordert, nur eine kleine Gruppe von Personen betrifft und daher auch nicht mit hohen Kosten für den Staat verbunden ist. Die Definition der „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ wird neu gefasst. Der Ausschuss nimmt den Gesetzesentwurf des Initiativantrags mit Abänderungen an.