Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 68/1953 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VII, Beilagen-Nr. 41 |
Nach der mit Stichtag 1.6.1952 durchgeführten Wohnungszählung besteht ein Manko von rund 201.000 Wohnungen allein in den größeren Städten und Gemeinden, eine neuerliche Verlängerung der Geltungsdauer des Wohnungsanforderungsgesetzes (um drei Monate) ist daher notwendig.