Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht und Antrag des Hauptausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 159/1953
Zugehöriges Protokoll:GP VI, SNr. 77
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP VI, Beilagen-Nr. 483
Dokument im Original

Der vorliegende Gesetzesentwurf geht auf einen Antrag der Abg. Ernst Strachwitz (ÖVP) und Genossen sowie einen anderen Antrag der Abg. Helfried Pfeifer (WdU) und Genossen zurück. Zur Vorberatung ist ein Unterausschuss eingesetzt worden, der in vier Sitzungen einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet hat. Dieser zielt auf eine Befreiung von Verzeichnungs- und Sühnepflicht für Spätheimkehrer ab und soll rückwirkend für alle gelten, die seit dem 30.4.1949 aus der Kriegsgefangenschaft nach Österreich zurückgekehrt sind. Von der Regel ausgenommen sind Personen, die wegen neonazistischer Betätigung oder nach dem Kriegsverbrechergesetz verurteilt worden sind. Die Amnestiebestimmungen betreffen vor allem strafrechtliche Folgen für im Verbotsgesetz 1947 geregelte sogenannte Formaldelikte, das Verbrechen des Hochverrats sowie das Verbrechen des Registrierungsbetrugs. Letzteres sei oft aus Angst vor Folgen einer vollständigen Registrierung begangen worden und die Bevölkerung trage eine Strafverfolgung in diesem Punkt nicht mehr mit. Der Hauptausschuss empfiehlt den nun vorliegenden Gesetzesentwurf zur Genehmigung.