Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 14/1954 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VII, Beilagen-Nr. 139 |
Der Gesetzesentwurf will, dass bestimmte, wegen rassischer Verfolgung nicht zustande gekommene Ehen dennoch nachträglich als Ehen anerkannt werden. So kann – etwa wenn im Falle des Todes des einen Ehepartners eine nachträgliche Eheschließung nicht mehr möglich ist – dieser Zustand für Frauen bzw. uneheliche Kinder „eine gesellschaftliche oder auch materielle Schädigung bedeuten“ (S. 3).