Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Justizausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 14/1954
Zugehöriges Protokoll:GP VII, SNr. 30
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP VII, Beilagen-Nr. 200
Dokument im Original

Der Ausschuss hat die Regierungsvorlage einem Unterausschuss zugwiesen, in dem einige Abänderungen vorgenommen worden sind. Dem § 1 ist ein Absatz hinzugefügt worden, nach dem eine Ehe auch dann als Ehe gelten soll, wenn „eine ernstliche und bestimmte Bekundung des Ehewillens“ (S. 1) gegeben gewesen ist. Ursprünglich ist eine ausdrückliche Eheschließungserklärung Bedingung gewesen.