Bericht des Justizausschusses
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 14/1954 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP VII, SNr. 30 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP VII, Beilagen-Nr. 200 |
Der Ausschuss hat die Regierungsvorlage einem Unterausschuss zugwiesen, in dem einige Abänderungen vorgenommen worden sind. Dem § 1 ist ein Absatz hinzugefügt worden, nach dem eine Ehe auch dann als Ehe gelten soll, wenn „eine ernstliche und bestimmte Bekundung des Ehewillens“ (S. 1) gegeben gewesen ist. Ursprünglich ist eine ausdrückliche Eheschließungserklärung Bedingung gewesen.