Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 261/1955 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VII, Beilagen-Nr. 642 |
Jetzt, wo die zwischenstaatlichen Verhältnisse so weit geordnet sind, „daß eine gerechte Sühne auch der im Ausland begangenen Straftaten von Inländern durch inländische Gerichte gewährleistet ist“ (S. 1), kann das BGBl 140/1946 aufgehoben werden.