Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 269/1955
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP VII, Beilagen-Nr. 678
Dokument im Original

Die Regierungsvorlage verweist auf die Verpflichtungen, die Österreich durch Artikel 26 des Staatsvertrags hinsichtlich der Rückgabe von entzogenem Vermögen (bzw. der Entschädigung für entzogenes Vermögen) auch hinsichtlich der Religionsgemeinschaften übernommen hat. Den gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften ist mit Verweis auf die Einführung des Kirchenbeitrags durch § 5 des Kirchenbeitragsgesetzes (GBfLÖ 453/1939) die Einnahmequelle aus den zuvor für ihre Finanzierung zuständigen Fonds entzogen worden. Im Wesentlichen geht es um den in josephinischer Zeit gegründeten und 1939 aufgelösten Religionsfonds der katholischen Kirche, aber auch die Fonds der evangelischen und der altkatholischen Kirche werden aufgezählt. Die Regierungsvorlage betont, dass die Religionsgemeinschaften schon seit 1867 das Recht auf Einhebung von Kirchenbeiträgen gehabt haben.