Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 66/1946 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 11 |
Obwohl nach bestehender zwischenstaatlicher Praxis – ein historisch-juristischer Exkurs legt das dar – Auslieferungen wegen politischer Delikte in der Regel nicht erfolgen, soll in Fällen von Kriegsverbrechen und Verbrechen im Sinne des Verbotsgesetzes von dem politischen Asylrecht Abstand genommen werden.