Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 45/1958 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VIII, Beilagen-Nr. 399 |
Die Novellierung der Vermögensverfallsamnestie (insbesondere des in § 6 Z. 2 dieses Gesetzes festgelegten sogenannten Erstattungsverbotes) ist notwendig geworden, weil der im Juni 1957 zwischen Österreich und Deutschland unterzeichnete Vertrag zur Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen eine neue Rechtslage insofern geschaffen hat, als nun das sogenannte „kleine deutsche Eigentum“ an deutsche Staatsbürger zurückübertragen werden soll. Daher muss das Erstattungsverbot in der Vermögensverfallsamnestie für bestimmte Personen aufgehoben werden.