Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Initiativantrag der Abg. Erwin Machunze (ÖVP), Ferdinanda Flossmann (SPÖ) und Genossen


Zu Gesetz: BGBl Nr. 127/1958
Materialtyp:Initiativantrag
Nachweis:GP VIII, Beilagen-Nr. 62
Dokument im Original

Der Initiativantrag wird von den Abg. Erwin Machunze (ÖVP), Ferdinanda Flossmann (SPÖ), Franz Prinke (ÖVP), Alfred Migsch (SPÖ), Otto Mitterer (ÖVP), Karl Mark (SPÖ), Hans Sebinger (ÖVP) und Rudolf Marchner (SPÖ), eingebracht. Obwohl der Staatsvertrag keine Verpflichtung zur Regelung von Kriegssachschäden vorsieht, schlägt der vorliegende Gesetzesentwurf aus sozialen Erwägungen zumindest die Entschädigung eines Teils der entstandenen Kriegssachschäden aus Bundesmitteln vor. Im vorliegenden Gesetz wird der Vorgabe des Artikels 26 des Staatsvertrages entsprochen, der eine Gleichbehandlung von Kriegssachschäden und Sachschäden wegen politischer Verfolgung vorsieht. Aufgrund der Höhe der entstandenen Schäden wird die Gewährung von Entschädigungen von der Höhe des Einkommens des Betroffenen abhängig gemacht. Entschädigung soll aber ohne Rücksicht auf Staatsbürgerschaft gewährt werden.