Initiativantrag der Abg. Erwin Machunze (ÖVP), Ferdinanda Flossmann (SPÖ) und Genossen
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 127/1958 |
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Materialtyp: | Initiativantrag |
Nachweis: | GP VIII, Beilagen-Nr. 62 |
Der Initiativantrag wird von den Abg. Erwin Machunze (ÖVP), Ferdinanda Flossmann (SPÖ), Franz Prinke (ÖVP), Alfred Migsch (SPÖ), Otto Mitterer (ÖVP), Karl Mark (SPÖ), Hans Sebinger (ÖVP) und Rudolf Marchner (SPÖ), eingebracht. Obwohl der Staatsvertrag keine Verpflichtung zur Regelung von Kriegssachschäden vorsieht, schlägt der vorliegende Gesetzesentwurf aus sozialen Erwägungen zumindest die Entschädigung eines Teils der entstandenen Kriegssachschäden aus Bundesmitteln vor. Im vorliegenden Gesetz wird der Vorgabe des Artikels 26 des Staatsvertrages entsprochen, der eine Gleichbehandlung von Kriegssachschäden und Sachschäden wegen politischer Verfolgung vorsieht. Aufgrund der Höhe der entstandenen Schäden wird die Gewährung von Entschädigungen von der Höhe des Einkommens des Betroffenen abhängig gemacht. Entschädigung soll aber ohne Rücksicht auf Staatsbürgerschaft gewährt werden.