Initiativantrag der Abg. Erwin Machunze (ÖVP), Ferdinanda Flossmann (SPÖ) und Genossen
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 99/1959 |
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Materialtyp: | Initiativantrag |
Nachweis: | GP VIII, Beilagen-Nr. 85 |
Der Initiativantrag wird von den Abg. Erwin Machunze (ÖVP), Ferdinanda Flossmann (SPÖ), Franz Prinke (ÖVP), Alfred Migsch (SPÖ), Otto Mitterer (ÖVP), Karl Mark (SPÖ), Hans Sebinger (ÖVP), Rudolf Marchner (SPÖ) und Genossen eingebracht. Bisher sind im Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz Zuwendungen bzw. Leistungen des Hilfsfonds für politisch Verfolgte mit Wohnsitz im Ausland voll angerechnet worden. Die vorliegende Novellierung sieht vor, dass derartige Zuwendungen nicht oder nur zu einem geringen Teil angerechnet werden sollen. Aus diesem Anlass wird es auch als sinnvoll erachtet, die Anmeldefrist für Schäden bis zum Ende des Jahres 1959 zu verlängern und „gewisse legistische Klarstellungen vorzunehmen, deren Durchführung nach den Erfahrungen, die bei der Handhabung des Gesetzes gemacht wurden, geboten erscheint" (S. 1).