Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht und Antrag des Finanz- und Budgetausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 306/1959
Zugehöriges Protokoll:GP IX, SNr. 23
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP IX, Beilagen-Nr. 126
Dokument im Original

Die vorliegende 3. Novellierung des Auffangorganisationengesetzes sieht eine Fristverlängerung um ein Jahr vor, bis zu der die eingerichteten Sammelstellen Ansprüche erheben können. Weiters wird eine Sichtbarmachung der Übertragung des Vermögens an die Sammelstellen im Grundbuch ermöglicht. Auch werden generell Maßnahmen getroffen, um die Abwicklung noch nicht entschiedener Rückstellungsfälle zu beschleunigen. Der Ausschuss hat im Beisein des Bundesministers für Finanzen Reinhard Kamitz (parteilos), den Gesetzesentwurf beraten, beschlossen und empfiehlt ihn zur Genehmigung. Weiters ist dem Entwurf eine Entschließung der Abg. Karl Mark (SPÖ), Erwin Machunze (ÖVP) und Genossen beigefügt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, dafür zu sorgen, „den ganzen Komplex der Entschädigung für Folgen politischer Verfolgung in den Jahren von 1933 bis 1945 möglichst noch vor Herbstsession 1959/60 abschließend zu erledigen“ (S. 3).