Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 102/1962 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP IX, Beilagen-Nr. 602 |
Der Gesetzesentwurf will „politische Mißbräuche der Vereinsfreiheit, die im Laufe der letzten Jahre wiederholt festgestellt worden sind“ (S. 1), ausschließen und einige formalrechtliche Änderungen, etwa Regelungen bezüglich des Vereinsnamens, vornehmen.