Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 132/1946
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 141
Dokument im Original

Die Abänderung des Arbeitspflichtgesetzes ist notwendig geworden, weil die Alliierte Kommission Veränderungswünsche angemeldet hat. So fällt durch dieses Eingreifen die ursprünglich zum Schutz kleiner Betriebe getroffene Maßnahme, dass aus Firmen mit drei oder weniger Beschäftigten keine Arbeitskräfte abgezogen werden dürfen, weg. Frauen sind nun nur dann von der Arbeitspflicht ausgenommen, wenn sie Kinder unter 14 Jahren (zuvor 16 Jahre) haben. Bereits berufstätige Frauen werden aber im Gegenzug stärker geschützt.