Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 323/1963 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP X, SNr. 40 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP X, Beilagen-Nr. 317 |
Die Regierungsvorlage wird vom Ausschuss mit einer geringfügigen Abänderung (Druckfehlerberichtigung) angenommen. Dem Ausschussbericht ist eine Entschließung beigefügt, die den Sozialminister auffordert, zu überprüfen, ob die Aufrechterhaltung einer Einkommensgrenze, wie sie in der 12. OFG-Novelle bestimmt ist, nicht zu unbilligen Härten führt, und daher in einer nächsten OFG-Novelle zu beseitigen ist.