Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 128/1964
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP X, Beilagen-Nr. 359
Dokument im Original

Von den nach dem Waffenstillstand vom September 1944 erfolgten und sich auf den Potsdamer Beschluss berufenden Beschlagnahmen deutscher Vermögenswerte in Bulgarien sind auch viele österreichische Vermögenswerte betroffen gewesen. Zum Teil sind diese Werte dann verstaatlicht worden. Zwischenstaatliche Verhandlungen über eine Entschädigung dieser Werte laufen seit 1956. Erst in der zweiten Phase der Verhandlungen ab 1962 ist eine für Österreich annehmbare Einigung erzielt worden. Auch nicht-verstaatlichte Vermögenswerte fallen teilweise in die Entschädigungsvereinbarung. Das Ausmaß der Entschädigung „entspricht zwar nicht völlig der klassischen Vorstellung einer prompten, angemessenen und effektiven Entschädigung, wohl aber der Praxis der Entschädigungsverträge der letzten 15 Jahre“, Österreich kann sich „zufrieden erklären“ (S. 20). Gleichzeitig mit dem Vertrag legt die Bundesregierung auch ein sogenanntes „Verteilungsgesetz Bulgarien“ vor, das die Aufteilung der Globalsumme auf die Geschädigten regeln soll.